Neue regulatorische Herausforderungen bei Zinsänderungs- und Spreadrisiken

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 2. Dezember 2021 ein neues Paket an Konsultationspapieren zu Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Credit-Spread-Risiken des Bankbuchs (CSRBB) veröffentlicht. Die Konsultationspapiere sind für alle Banken in der EU relevant. Sie vervollständigen – im Einklang mit CRR II / CRD IV – das regulatorische Rahmenwerk für IRRBB und CSRBB. Zudem wurde im Oktober 2022 die Guideline zu IRRBB und CSRBB von der EBA in der finalen Version veröffentlicht. Inzwischen umfasst das Paket der Regelungen neben der eigentlichen Guideline nun auch zwei RTS und ein IST.
Der Detailierungsgrad der Abfragen mit ca. 1.600 Meldepositionen wird die Kreditwirtschaft, darunter insbesondere die kleinen und mittleren Genossenschaftsbanken, vor enorme Herausforderungen stellen. Regionalverbände sowie Beratungsgesellschaften empfehlen aus diesem Grund, eine möglichst frühzeitige Beschäftigung mit der Thematik, um den Umstellungsaufwand zu entzerren.

Das Zielbild der Atruvia ist eine vollständig automatisierte Meldung aus den bestehenden Systemen. Dies kann, nach aktuellem Planungsstand der Atruvia, mit der Version 9 vsl. Anfang 2025 gewährleistet werden. Zum ersten Meldestichtag ist die Atruvia bestrebt, jetzt schon einen möglichst großen Anteil der zu befüllenden Datenfelder automatisiert bereit zu stellen. Für die restlichen Datenfelder wird die Atruvia einen Leitfaden zur technischen Unterstützung anbieten.

In einem ersten Schritt wird ein überwiegender Teil der barwertigen Auswertungen automatisiert versorgt. Die meisten zu ergänzenden Datenfelder betreffen Ergebnisse aus der GuV-Simulation. So ist bspw. das rollierende Zinsergebnis für den Ausreißertest (SOT NII), sowie in den zwei aufsichtlich geforderten Szenarien +/- 200bp ad hoc isoliert, in VR-Control ZINSMANAGEMENT zu ermitteln und zu melden. Des Weiteren werden Kennzahlen, wie bspw. die Duration bestimmter Teilbestände, zunächst manuell zu berechnen sein. Nicht ausgeschlossen werden kann die Notwendigkeit, den ZINSMANAGEMENT-Baum nach Kriterien der EBA zu differenzieren. Herausfordern ist dabei die Tatsache, dass bspw. in der Praxis kein Institut die Einlagen der Firmenkunden nach KMU und Nicht-KMU-FK unterscheidet. Ergänzt werden die quantitativen Meldebögen durch qualitative Abfragen, bei denen meist jeweils fest vordefinierte Antwort-Alternativen auszuwählen sind. Die Regionalverbände werden dazu Empfehlungen abgeben. Incl. aller Vorbereitungen und Dokumentationen ist zumindest für die ersten Meldungen von einem mehrtägigen Aufwand auszugehen, dessen Umfang sich allerdings mit jeder VR-Control-Version deutlich senkt.

Die Regionalverbände halten die Genossenschaftsbanken an, die Meldung mit der notwendigen Sorgfalt zu erstellen, da diese dem europäischen COREP-Meldewesen zugehörig ist.

Autor: Robert Bruckmann – Experte Genossenschaftsverband Bayern e.V. Prüfungsnahe Betreuung (rbruckmann@gv-bayern.de; 089-2868-3868)

Die neuen Regelungen zu den IRRBB führen erwartungsgemäß zu einer Verschärfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Steuerung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Aus methodischer Sicht sind hier insbesondere die Einführung von Standardmodellen für die barwertige und periodische Sicht, die Umsetzung der 5-Jahres-Obergrenze für den verhaltensabhängigen Zinsanpassungstermin bei bestimmten unbefristeten Einlagen sowie die neuen technischen Standards für die Durchführung von Ausreißertests zu nennen. In diesem Kontext ergeben sich beim barwertigen Ausreißertest – der weiterhin auf den bekannten aufsichtlichen Frühwarnindikatoren basiert – nur minimale Änderungen, während der periodische Ausreißertest auf der Basis eines 200-Basispunkte-Zinsschocks (Up and Down) bei einem rollierenden Zeithorizont von einem Jahr neu zu ermitteln ist.

Ungeachtet der genannten Neuerungen bleibt der Grundgedanke der bisherigen Regelungen erhalten, welcher die Einordnung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch als bedeutendes Risiko vorsieht, das vor allem im Kontext der bankindividuellen Strategie, der Kapitalausstattung und der Risikobereitschaft des Instituts zu steuern ist. Dies unterstreicht, dass die isolierte Anwendung von Messmethoden nicht für eine effektive Steuerung der Zinsänderungsrisiken ausreichend ist. Die KC Risk AG unterstützt ihre Mandanten dabei, die Zinsänderungsrisiken im Einklang mit der strategischen Ausrichtung zu managen. Diesbezüglich werden die Risiken nicht nur quantifiziert, sondern vor dem Hintergrund der langfristigen Ziele, der Risikotragfähigkeit sowie des Wachstumspotenzials der Bank eingeordnet. Durch die Integration von Strategie und Risikosteuerung können unsere Mandanten fundierte Entscheidungen treffen, die ihr langfristiges Ertrags- und Wachstumspotenzial fördern.

So hat jede Bank eine unterschiedliche Risikobereitschaft, die durch verschiedene Faktoren wie regulatorische Anforderungen, die Kapitalausstattung und die Geschäftsstrategie beeinflusst wird. Die KC Risk AG unterstützt ihre Mandanten dabei, ihre Risikobereitschaft klar zu definieren und sicherzustellen, dass ihre Steuerungsmaßnahmen mit dieser Risikotoleranz im Einklang stehen. Hierbei erfolgt eine ausgewogene Betrachtung der barwertigen und periodischen Perspektive unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen, wobei in einem ganzheitlichen Sinne auch die damit verbundenen Themen wie das Kapital- und Refinanzierungsmanagement sowie die Depot-A-Struktur in die Überlegungen einbezogen werden. Neben der Analyse der aktuellen Risikosituation werden auch potenzielle Frühwarnsignale identifiziert, die einen Hinweis auf zukünftige Risiken – wie z. B. eine hohe Ergebnisvolatilität unter alternativen Zinsszenarien – liefern. Durch die frühzeitige Erkennung von Risiken können unsere Mandanten aktiv handeln und geeignete Maßnahmen ergreifen, um mögliche negative Auswirkungen zu verringern.

Darüber hinaus ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Bank eigene Methoden zur Beurteilung der Adäquanz des Zinsänderungsrisikos entwickelt und anwendet, die unabhängig von den aufsichtlichen Vorgaben wie den Ausreißertests auf die individuelle Risikosituation der Bank abgestimmt sind. Diesbezüglich beantwortet die KC Risk unter Berücksichtigung der ökonomischen und normativen Engpässe die Frage, ob die aktuelle Risikopositionierung ihrer Mandanten mit Blick auf die marktabhängige Attraktivität der Fristentransformation angemessen und lohnenswert ist. Diese Sichtweise trägt dazu bei, die Ergebnisbeiträge aus der Fristentransformation langfristig zu stabilisieren.

Zusammenfassend bietet die KC Risk ihren Mandanten eine ganzheitliche Unterstützung bei der Steuerung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch, die über die reinen Messmethoden hinausgeht. Durch die Integration von Strategie, Risikobereitschaft und Risikosituation helfen wir unseren Banken dabei, ihre Risiken effektiv zu steuern und langfristigen Erfolg zu sichern. Damit lässt sich auch die Angemessenheit der bankinternen IRRBB-Systeme belegen, was die aufsichtliche Anordnung der oben genannten Standardmodelle für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch sehr unwahrscheinlich werden lässt.

Dr. Johannes Merkl
Consultant strategisches Treasury

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